Trotz Novelle des Gentechnikgesetzes wird vom GVO-Anbau abgeraten

Der Deutsche Bauernverband (DBV) rät anlässlich der am 25. Januar 2008 anstehenden Beschlussfassung des Bundestages über die Novelle des Gentechnikgesetzes nach wie vor vom Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ab. Da weiterhin auch nach der Novel­lierung zum Beispiel die verschuldensunabhängige Haftung gelten wird, bleibt der DBV bei seiner ablehnenden Haltung.

Nach wie vor sind  Landwirte trotz gesetzeskonformen Ver­haltens einem unkalkulierbaren Risiko ausgesetzt. Der DBV kritisiert, dass mit der Novelle versäumt wurde, auch die Saatgut-Industrie in die Verantwortung zu nehmen.

 

Der DBV anerkennt, dass jetzt die Grundsätze zur guten fachlichen Praxis beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen verankert wurden. Damit liege nunmehr eine Grund­lage für die geforderte Koexistenz der verschiedenen Anbauformen und verbindlicher Infor­mationspflichten einschließlich der verpflichtenden Aufklärung über die Rechtsfolgen zwischen benachbarten Landwirten vor. Unverständlich bleibt hingegen, dass unter­schiedliche Abstände zwischen Anbauflächen mit gentechnisch veränderten Pflanzen und Flächen ohne Gentechnik, je nachdem ob letztere konventionell oder ökologisch bewirt­schaftet wurden, ohne wissenschaftliche Begründung beibehalten wurden.
  Als Mogelpackung und untaugliches Instrument zur Verbraucheraufklärung wertet der DBV die Verwässerung der bisherigen strengen Regelung zur Kennzeichnung “Ohne Gentechnik“. Nach bisherigem Recht können sich die Verbraucher darauf verlassen, dass bei der Herstellung damit beworbener Produkte keine Gentechnik im gesamten Produk­tionsprozess zur Anwendung kam. In Zukunft muss der Verbraucher damit rechnen, dass Lebensmittel, die mit dem Siegel „Ohne Gentechnik“ beworben werden, dennoch unter Verwendung von Gentechnik in einzelnen Produktionsstufen hergestellt werden.  

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