Privilegierung für landwirtschaftliches Bauen im Außenbereich darf nicht eingeschränkt werden

Der Deutsche Bauernverband (DBV) lehnt eine Neuregelung der Privilegierung der Landwirtschaft im Außenbereich entschieden ab. DBV-Generalsekretär Dr. Helmut Born bezeichnete heute gegenüber Journalisten in Berlin Überlegungen zur Einschränkung von § 35 Baugesetzbuch als „absolut falsch und in der Sache daneben“. „Landwirte brauchen auch künftig die Möglichkeit, mit Ihren Wirtschaftsgebäuden, gerade auch den Stallgebäuden, die beplante Dorflage zu verlassen“, betonte Born.

 

Der Bauernverband verschließe nicht die Augen vor Problemen mit der Tierhaltung in einigen viehdichten Regionen; denen müsse jedoch mit den bestehenden umweltrechtlichen Vorschriften begegnet werden „anstatt im Baurecht einen Nebenkriegsschauplatz zu eröffnen“. Born: „Wir müssen Nährstoffbilanzen sichern und durchsetzen und damit das Problem an der Wurzel anpacken.“ Nährstoffbilanzen seien einzuhalten und zu kontrollieren, wenn die Verbringung von Gülle und Wirtschaftsdünger aus gewerblicher Tierhaltung nicht nur beim Bauantrag, sondern auch fortlaufend überprüft werden müsse. Nachdem mit der Verbringungsordnung im letzten Jahr ein sehr striktes Umwelt- und Emissionsrecht für die Tierhaltung geschaffen worden sei, müssten die Länder und der Berufsstand an dieser Stelle ansetzen, um die Zukunftsfähigkeit der Betriebe zu sichern.“


Demgegenüber sehe er selbst bei einer kleinen Änderung des § 35 große Gefahr, dass damit letzten Endes die Privilegierung der Landwirtschaft im Außenbereich insgesamt zur Disposition gestellt werde. Born sprach im Zusammenhang mit dem  § 35 vom „Elixier für die deutsche Land- und Ernährungswirtschaft“, das maßgeblich zu deren Erfolg beitrage.

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