Kennzeichnung von Schafen und Ziegen wird erleichtert

Die zwingende elektronische Kennzeichnung von Schafen und Ziegen konnte entgegen den ursprünglichen Plänen der EU, wonach diese ab 2010 verpflichtend gewesen wäre, abgewendet werden.


Es genügt das Scannen der Tiere bei der Ankunft an einem kritischen Kontrollpunkt, in der Regel dem Viehmarkt oder Schlachthof. Dafür gaben Experten der EU-Mitgliedstaaten am 14. Juli im Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit (SCoFCAH) grünes Licht.


Damit ist der Weg frei für eine zumindest teilweise Entlastung der europäischen Schaf- und Ziegenhalter. Ab dem 1. Januar 2001 müssen alle neugeborenen Schafe und Ziegen mit elektronischen Sendern ausgerüstet sein, die als Ohrmarke oder Fesselband angebracht, als Keramikkugel zum Verbleib im Pansen verschluckt oder unter die Haut injiziert werden können.


Kosten sparen


Die Pläne hatten insbesondere bei britischen und deutschen Haltern Proteste hervorgerufen. Befürchtet werden hohe Mehrkosten für die Mikrochips und zusätzliche Bürokratie. Durch die jetzt abgesegnete Änderung können Erzeuger zumindest auf die Anschaffung teurer Scanner verzichten. Die Europäische Kommission, die die Durchführungsvorschrift jetzt noch formell beschließen muss, geht davon aus, dass dadurch die Hälfte der ursprünglich veranschlagten Kosten einspart werden könnten.


Weniger Bürokratie


Ferner sind ein vereinfachtes Verfahren für die eventuelle Wiederkennzeichnung von Tieren sowie weniger verpflichtende Angaben für die jährliche Bestandserhebung vorgesehen. "Durch diese Änderungen erfüllt die Kommission ihr Versprechen an den Ministerrat, den Verwaltungsaufwand für Landwirte zu verringern, ohne dabei Kompromisse hinsichtlich der Rückverfolgbarkeit im Schafsektor zu machen", erklärte die Brüsseler Behörde in einer Stellungnahme.


Elektronische Identifizierung


Ferner wurde darauf hingewiesen, dass die derzeitigen Bestimmungen zur Kennzeichnung von Schafen und Ziegen 2003 in Reaktion auf den Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) 2001 eingeführt worden seien, einschließlich der Verpflichtung zur schrittweisen Aufnahme einer individuellen Rückverfolgbarkeit. Die elektronische Identifizierung sei das Schlüsselelement, um den Weg des Einzeltiers während seines ganzen Lebens nachzuzeichnen. Die Technik erlaube es, große Herden in kurzer Zeit auszulesen. (AgE)

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