Abzug von Altenteilsleistungen auch zukünftig möglich
Nach dem Protest des Deutschen Bauernverbands gegen die ursprünglich geplanten Einschränkungen im Jahressteuergesetz 2008 bleiben die auf den Wohnteil
entfallenden Altenteilsleistungen auch weiterhin steuerlich anerkannt.
Bei der im Jahressteuergesetz 2008 vorgesehenen Einschränkung von
Vermögensübergaben gegen Versorgungsleistungen wurde eine Lösung
gefunden, die die Besonderheiten landwirtschaftlicher
Betriebsübergaben berücksichtigt. Dadurch bleiben sinnvolle
Vereinbarungen zur Erleichterung der Generationenfolge in der Land- und
Forstwirtschaft weiterhin möglich, stellte der Deutsche Bauernverband
(DBV) fest.
Ursprünglich sollten im Jahressteuergesetz 2008 nur noch die im Zusammenhang mit Betriebsvermögen stehenden Versorgungsleistungen begünstigt sein.
In der Landwirtschaft besteht jedoch die Besonderheit, dass bei jeder Hofübergabe das Betriebsleiter- und das Altenteilerwohnhaus, die steuerlich dem Privatvermögen zuzurechnen sind, mit übergeben werden müssen. Mit der angestrebten Aufteilung der Versorgungsleistungen in abziehbare und nichtabziehbare Teile wäre der einheitliche Vorgang der Hofübergabe künstlich aufgespalten und erheblich verkompliziert worden.
Der DBV hatte in einer Stellungnahme vor dem Finanzausschuss des Bundestages kritisiert, dass durch einen generellen Missbrauchsverdacht die Traditionen und Notwendigkeiten land- und forstwirtschaftlicher Betriebe völlig außer acht gelassen würden.
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