In der Bundesratsitzung am 15. Februar fand die Empfehlung des Agrarausschusses zur umfassenden Einbeziehung verpachteter landwirtschaftlicher Flächen und Betriebe keine Mehrheit. Die Empfehlung des Finanzausschusses, lediglich die an den Hofnachfolger verpachteten Flächen in die Vergünstigung einzubeziehen, war mehrheitsfähig. Damit hätte der Bundesrat die Forderungen des Bauernverbandes ignoriert.
Der Bundesrat hat jedoch neben seinen Ausschussempfehlungen auch über einen Antrag des Freistaates Bayern abgestimmt, der erst tags zuvor dem Bundesratsplenum zugeleitet wurde und zum Zeitpunkt der Abstimmung noch nicht im Internetauftritt des Bundesrates nachzulesen war. Dieser Antrag auf umfassende Verschonung verpachteter Flächen hat die Zustimmung des Bundesrats gefunden.