Am 30. Oktober ist das „Gesetz zur Reduzierung und Beschleunigung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren“ in Kraft getreten. Damit hat der Bauernverband nach jahrelangen Auseinandersetzungen mit zahlreichen Bundesratsinitiativen erreicht, dass bislang bestehende Wettbewerbsnachteile für landwirtschaftliche Betriebe endlich abgebaut werden können. Zugleich bleiben die betroffenen Betriebe vor unnötiger Bürokratie wie Anzeigepflichten und Erklärungen zum Stand der Technik nach der TA Luft verschont.