- Austretende Flüssigkeiten sind breitflächig auf dem Standort zu verteilen (Einhaltung der Standortbedingungen ist Voraussetzung, Ziffer 5.4). Unserer Einschätzung nach bedeutet dies, dass eine vorübergehende Ansammlung von Sicker- und Prozesswasser nicht mehr als ordnungswidrig eingestuft wird und damit ein Großteil des bei örtlich veränderbaren Anlagen entstandenen und entstehenden Konfliktpotentials beseitigt werden kann.
- Auch bei Nasssilagen keine weitergehenden Anforderungen an die Dichtigkeit von Siloanlagen vorgeschrieben (Ziffer 3.2, war im Entwurf vorgesehen)
- Höhe des Mindestfreibords bei offenen Behältern konnte von geplanten 20 cm auf 10 cm gesenkt werden (Ziffer 4.1)
- Anrechnung von Güllekanälen auf die Lagerkapazität, wenn Freiraum von mind. 10 cm bis zur Spaltenunterkante bzw. Unterkante der Lüftungsöffnung bei Unterflurabsaugung veranschlagt wird (Ziffer 4.1)
Nach langwierigen Verhandlungen mit dem Gesetzgeber und dem Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) ist es für die tierhaltenden Betriebe gelungen, die Dokumentationspflichten beim Einsatz von Tierarzneimitteln durch Kombibelege spürbar zu vereinfachen.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) spricht sich für eine Risikoausgleichsrücklage in der Landwirtschaft aus. Die Risiken für landwirtschaftliche Betriebe seien durch veränderte Klimabedingungen, erhöhtes Tierseuchenrisiko, wachsende Spezialisierung in den Betrieben und durch immer volatilere globale Märkte erheblich angewachsen. Zu einer modernen Unternehmensführung in der Landwirtschaft gehöre deshalb auch ein angepasstes und funktionierendes Risikomanagement.
„Dazu muss den Landwirten die Möglichkeit eröffnet werden, in ihrer Bilanz eine Risikoausgleichsrücklage zu bilden“, forderte DBV-Generalsekretär Dr. Helmut Born. Es gehe hierbei um eine steuerbegünstigte Gewinnrücklage, womit Naturkatastrophen sowie Marktkrisen abgepuffert werden könnten.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) spricht sich für eine
Risikoausgleichsrücklage in der Landwirtschaft aus. Die Risiken für
landwirtschaftliche Betriebe seien durch veränderte Klimabedingungen,
erhöhtes Tierseuchenrisiko, wachsende Spezialisierung in den Betrieben
und durch immer volatilere globale Märkte erheblich angewachsen.
„Dazu muss den Landwirten die Möglichkeit eröffnet werden, in ihrer
Bilanz eine Risikoausgleichsrücklage zu bilden“, forderte
DBV-Generalsekretär Dr. Helmut Born. Es gehe hierbei um eine
steuerbegünstigte Gewinnrücklage, womit Naturkatastrophen sowie
Marktkrisen abgepuffert werden könnten.
Frisches deutsches Schweinefleisch kann nach achtjähriger Unterbrechung wieder nach Japan exportiert werden. Das japanische Landwirtschaftsministerium bestätigte das dazu notwendige Veterinärzertifikat. Damit sind deutsche Exporte ab sofort wieder möglich, begrüßte der Deutsche Bauernverband