Info Bauernverband: Überbrückungshilfe II für die Monate September 2020 - Dezember 2020 - Eingangsvoraussetzung ist Umsatzrückgang in den Monaten April bis August 2020
Liebe Mitglieder,
auf meine Infomail von heute Nachmittag haben sich zahlreiche Rückmeldungen ergeben. Dies haben wir zum Anlass genommen, die genauen Bedingungen noch einmal abzuklären.
Damit Sie Ihre Steuerberater nicht unnötig beschäftigen, ist folgende Klarstellung erforderlich:
Auch für die Überbrückungshilfe II für die Monate September . Dezember 2020 ist als grundsätzliche Zugangsbedingungnotwendig,
dass
a. entweder im Zeitraum von April bis August 2020 im Durchschnitt 30 % Umsatzeinbußen
oder
b. im Zeitraum von April bis August 2020 in zwei zusammenhängenden Monaten mindestens 50 % Umsatzeinbruch
durch Coronafolgen zu verzeichnen waren.
Die Berechnung der genannten prozentualen Zuschussbeträge bezieht sich hingegen auf die Fixkosten in den Monaten September bis Dezember 2020.
Es bleibt dabei: Im Einzelfall können insbesondere Schweinehalter betroffen sein. Bitte sprechen Sie dann mit Ihrem Steuerberater.
Viele Grüße
Ihr
Helmut Bleher
Geschäftsführer
Bauernverband Schwäbisch Hall - Hohenlohe - Rems e.V.
Am Richtbach 1
74547 Untermünkheim
Tel 07944 9435 0
Fax 07944 9435 - 111
Mail: bleher@lbv-bw.de
web: www.bauernverband-hohenlohe.de
auf meine Infomail von heute Nachmittag haben sich zahlreiche Rückmeldungen ergeben. Dies haben wir zum Anlass genommen, die genauen Bedingungen noch einmal abzuklären.
Damit Sie Ihre Steuerberater nicht unnötig beschäftigen, ist folgende Klarstellung erforderlich:
Auch für die Überbrückungshilfe II für die Monate September . Dezember 2020 ist als grundsätzliche Zugangsbedingungnotwendig,
dass
a. entweder im Zeitraum von April bis August 2020 im Durchschnitt 30 % Umsatzeinbußen
oder
b. im Zeitraum von April bis August 2020 in zwei zusammenhängenden Monaten mindestens 50 % Umsatzeinbruch
durch Coronafolgen zu verzeichnen waren.
Die Berechnung der genannten prozentualen Zuschussbeträge bezieht sich hingegen auf die Fixkosten in den Monaten September bis Dezember 2020.
Es bleibt dabei: Im Einzelfall können insbesondere Schweinehalter betroffen sein. Bitte sprechen Sie dann mit Ihrem Steuerberater.
Viele Grüße
Ihr
Helmut Bleher
Geschäftsführer
Bauernverband Schwäbisch Hall - Hohenlohe - Rems e.V.
Am Richtbach 1
74547 Untermünkheim
Tel 07944 9435 0
Fax 07944 9435 - 111
Mail: bleher@lbv-bw.de
web: www.bauernverband-hohenlohe.de