Infos vom Bauernverband: Agrardiesel Antragsfristen beachten (19.12. bzw. 31.12.2024)

Infos vom Bauernverband: Agrardiesel Antragsfristen beachten (19.12. bzw. 31.12.2024)

Liebe Mitglieder,

 

Spätsommer und Herbst geben sich im September "die Klinke in die Hand" und ehe wir uns versehen, geht das Kalenderjahr seinen letzten Monaten entgegen. Die Mais-, Obst-, Gemüse- und Rübenernte läuft zwar noch bzw. steht noch bevor, doch auch das sonst so geduldige Papier auf dem Schreibtisch will nicht in Vergessenheit geraten. Zum Beispiel der Agrardieselantrag, der Dank der flächendeckenden Demonstrationen im ganzen Land zumindest übergangsweise als Kompromiss erhalten geblieben ist. Hier ist der Stichtag der 31.12.2024, wenn Sie den Antrag auf Agrardiesel-Entlastung selbst stellen wollen. Ab diesem Jahr ist der Antrag "verpflichtend elektronisch über das Zoll-Portal abzugeben", heißt es beim Zoll.

Wollen Sie sich die Arbeit sparen und beauftragen uns als Bauernverband mit der Beantragung der Agrardiesel-Entlastung, ist der 19.12.2024 die letzte Möglichkeit hierzu. In diesem Fall bitten wir Sie darum, frühzeitig einen Termin mit unserem Antragsberater Helmut Ehrmann (Tel. 07944/9435-130 Fax 07944/9435-111 E-Mail: helmut.ehrmann@lbv-bw.de) zu vereinbaren. Je früher die Termine eingehen, desto besser können wir die Anträge vorbereiten und einreichen. Der 19.12.2024 ist hier als letzter Termin bindend. Da uns erfahrungsgemäß auch sehr kurzfristig noch Anfragen erreichen, ist eine frühe Terminvereinbarung für uns sehr wichtig.

Alle weiteren Informationen zum Antrag auf Agrardiesel-Entlastung finden Sie hier.

 

freundliche Grüße,
i.A. David Benzin, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Bauernverband Schwäbisch Hall - Hohenlohe - Rems e.V.



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