Tiertransportverordnung leicht entschärft

Erleichterungen reichen aber noch nicht aus: Ausbildung muss ausreichen !

 Landwirte, Veterinäre, Tierpfleger und vergleichbare Berufsgruppen, die nach dem Inkrafttreten der EU-Tierschutztransportverordnung am 5. Januar 2007 ihren Abschluss gemacht haben, sollen beim gewerblichen Transport von Tieren über eine Strecke von mehr als 65 km auch künftig keinen Befähigungsnachweis benötigen. 


Das geht aus dem Entwurf zur Änderung der Tierschutztransportverordnung hervor, den der Bundesrat nach einem am vergangenen Freitag gefassten Beschluss der Bundesregierung zuleitet. Alle anderen müssen gemäß den EU-Vorgaben ihre Eignung mit einem zusätzlichen Lehrgang und einer Prüfung nachweisen.


Dem Bauernverband reicht diese Erleichterung noch nicht aus: Die Ausbildung der Landwirte stellt sicher, dass das Fachwissen ausreicht, um Tiere zu transportieren. Auch die jetzige Handhabung ist eine unnötige bürokratische Schikane für alle Bauern, die ihren Beruf gelernt haben und ihre Tiere schon immer schonend und sachgerecht transportieren.

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