Novellierung des Jagdrechts vollkommen unnötig

Wilfried Ellinger auf einer seiner Wiesen, die sich Wildschweine zum Suhlen ausgesucht haben. Die aufgewühlte Grasnarbe kann zu Fehlgärungen und Schimmelpilzen im Futter führen. "Mit solchen Ernteschäden sind wir gestraft genug"
  Bauernverband lehnt Schadensbeteiligung von Landwirten bei Wildschäden ab

 

Die Wiese sieht aus wie ein Acker. Wildschweine benutzen sie als Suhle. "Und künftig muss ich für den Schaden noch zahlen", klagt der Landwirt Wilfried Ellinger über den Entwurf des neuen Landesjagdgesetzes.

CORNELIA KAUFHOLD | 24.03.2014 Gaildorfer Rundschau

Hier gehts zur Anhörung des Ministeriums zum Jagdgesetz, bitte nehmen Sie teil

 

 

Unnötig wie ein Kropf sei eine Änderung des Landesjagdgesetzes, schimpft Klaus Mugele, Vizepräsident des Bauernverbands Baden-Württemberg und Vorsitzender des Bauernverbands Schwäbisch Hall-Hohenlohe-Rems. "Das kann doch nicht sein, dass der Landwirt 20 Prozent des Wildschadens auf Maisäckern zahlt."

 

Die Einwände seiner Standesvertretung prallten am Ministerium ab. "In Stuttgart finden nur noch die Naturschützer Gehör". Mugeles Vorstandskollege Wilfried Ellinger spricht von einem "Eingriff ins Eigentum". "Was kann ich dafür, wenn Wildschweine im meinem Acker wuhlen, und dafür soll ich noch Strafe zahlen? Das kann doch nicht wahr sein!", empört sich der Landwirt aus Reippersberg. Hier würden die Falschen zur Kasse gebeten.

 

 

Eine Alternative zum Futtermais sieht er weder im Klee noch im Raps noch in Rüben. Mais ist für ihn am effektivsten, ein energiereiches, hochwertiges Futter mit gutem Ertrag, leicht zu ernten, gut zu silieren. Natürlich haben Ellingers versucht, die Rotte aus dem Maisacker zu verbannen. Sie haben die Vorschläge des Wildbiologen Guido Dalüge von der Wildforschungsstelle Aulendorf in die Praxis umgesetzt, versichern Vater und Sohn. So lassen sie, wo möglich, einen Korridor von zehn, 15 Metern zwischen Feld und Wald, auch Wildzäune haben sie gezogen. Doch Spaziergänger mit Hund hätten wiederholt den Strom abgeschaltet. "Damit war die ganze Arbeit umsonst". Die Landwirte werden dem Schwarzkittel nicht Herr.



Mugele: Novellierung des Gesetzes unnötig wie ein Kropf

 

 

Die geplante Gesetzesnovellierung trage zur Wettbewerbsverzerrung bei, findet Wilfried Ellinger. Einen seiner Äcker bei Kaisersbach hätten die Wildschweine zu 50 Prozent platt gemacht. Weitere Ertragseinbußen bescheren ihm aufgewühlte Grasnarben auf waldnahen Wiesen. Erde gelangt in die Ernte, die zu Fehlgärungen führt. "Wenn ich das verfüttere, kommt es zu erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen und in der Folge noch zu hohen Tierarztkosten", klagt Wilfried Ellinger.



Schwarzkittel vermehren sich munter weiter

 

Sein Vater, seit über 20 Jahren Wildschadensschätzer in Gaildorf und Umgebung, beobachtet, dass die Wildschäden enorm angestiegen sind. "Letztes Jahr hatte ich einen von 1500 Euro bei Ottendorf", erzählt Willi Ellinger. Und weil sich die Schwarzkittel munter weiter vermehren, wird das Jagen irgendwann ein zu teures Hobby, befürchtet er. Der Wildschadensschätzer rechnet damit, dass immer mehr Jäger die Flinte ins Korn werfen. "Für uns wäre es der Super-Gau, wenn wir hier keine ortsansässigen Jäger mehr hätten, denn sie sind schnell zur Stelle", sagen sie. Ministerialdirektor Wolfgang Reimer, Amtschef im Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, teilt diese Befürchtung nicht.

 

 

"In aller Regel dürften die Reviere verpachtbar sein", sagt er auf Anfrage unserer Zeitung. Schwierigkeiten, so Reimer, können vor allem dann auftreten, wenn das Revier von großflächigem Maisanbau betroffen ist. "Eben aus diesem Grund wird im Rahmen der Novellierung des Jagdgesetzes vorgeschlagen, den Wildschadensersatzanspruch bei Schäden an Maiskulturen auf 80 Prozent zu beschränken," erklärt er. Ziel müsse es darüber hinaus sein, in Abstimmung mit allen Betroffenen die Jägerinnen und Jäger bei der Regulierung der Wildschweinbestände zu unterstützen", sagt Reimer. Ellingers Vorschlag, Wildschäden aus dem Pool, einer freiwilligen Ausgleichskasse auf örtlicher Ebene, zu zahlen, könnten "sinnvoll" sein. Die rechtlichen Voraussetzungen dazu gäbe es ja bereits.

 

Gegen eine Sozialisierung von Schäden spricht nach Reimers Ansicht, "dass eine solche Ausgleichsmöglichkeit den Anreiz und Druck zu einer intensiven Bejagung deutlich verringert. Es lässt sich bezweifeln, dass Lasten gerecht verteilt werden, wenn eine Jägerin oder ein Jäger mit viel Engagement Wildschäden im eigenen Jagdbezirk vermeidet, aber für Schäden in einem schlecht bejagten Nachbarrevier Beiträge entrichten muss." "Für eine gerechte Schadensregulierung haben wir vor Ort in Gaildorf den Jagdbeirat", erzählt der Wildschadensschätzer, "und der funktioniert bis jetzt sehr erfolgreich."

 

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