Landwirtschaftliche Anhänger können auch weiterhin versicherungsfrei bleiben

Überzogen bürokratische EU Vorgabe konnte vernünftig in Deutsches Recht umgesetzt werden

Der Bundestag hat bei der Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes Augenmaß bewiesen und einen angemessenen Weg gefunden, europäisches Recht ohne neue Belastungen für die Landwirtschaft umzusetzen. Damit können landwirtschaftliche Anhänger und selbstfahrende Arbeitsmaschinen weiterhin in bewährter Weise über die Betriebshaft­pflicht versichert bleiben


Der vorgesehene  Weg verhindert, dass eine neue finanziell und bürokratisch belastende Versicherungspflicht auf die Land- und Forstwirtschaft zukommt.


„Wir erkennen ausdrücklich an, dass es der Großen Koalition mit diesem Gesetz gelungen ist, europäisches Recht mittelstandsfreundlich und unbürokratisch umzusetzen“, sagte DBV-Präsident Gerd Sonnleitner. Dieses Gesetz sei ein gutes Beispiel, dass in Deutschland doch die 1:1-Umsetzung der EU-Vorgaben in nationales Recht möglich ist.

  Die Bundesregierung musste auf Grund einer europäischen Richtlinie Änderungen bei der Kfz-Haftpflichtversicherung umsetzen. Hierbei stand auch zur Diskussion, eine neue Pflichtversicherung für landwirtschaftliche Anhänger und Arbeitsmaschinen einzuführen, obwohl diese Fahrzeuge bereits über die Betriebshaftpflichtversicherung versichert sind.

Der DBV hatte im Gesetzgebungsverfahren stets darauf hingewiesen, dass das EU-Recht für diese Fälle Ausnahmen von der Einführung einer Pflichtversicherung zulässt. Die Einführung einer Versicherungspflicht für landwirtschaftliche Anhänger und Arbeitsmaschinen hätte eine unnötige finanzielle und bürokratische Belastung für die Land- und Forstwirtschaft dargestellt, die mit keinerlei Nutzen für die Allgemeinheit verbunden gewesen wäre.

 

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