Gewerbesteuerfreiheit der Landwirtschaft verfassungsgemäß

Die Gewerbesteuerfreiheit der Land- und Forstwirtschaft ist verfassungsgemäß. Diese Entscheidung fällte das Bundesverfassungsgericht über die Frage, ob es mit dem Gleichheitssatz vereinbar sei, dass die Einkünfte von Land- und Forstwirten im Gegensatz zu Einkünften von Gewerbetreibenden nicht der Gewerbesteuer unterliegen.

 Der Deutsche Bauernverband (DBV) hatte zum Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht eine Stellungnahme abgegeben und dargelegt, dass sich Land- und Forstwirte von Gewerbe-treibenden wesentlich durch das in der Flächengebundenheit zum Ausdruck kommende überragende Gewicht des Produktionsfaktors Boden und durch ihre Abhängigkeit von Wetterbedingungen unterscheiden. Zudem unterliegen Land- und Forstwirte einer höheren Belastung im Bereich der Grundsteuer. Das Bundesverfassungsgericht ging in seiner Entscheidung auf diese Argumentation des DBV ein und erkannte an, dass diese Gründe eine unterschiedliche Behandlung der Land- und Forstwirtschaft bei der Gewerbesteuer rechtfertigen.

 

Mit dieser Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass eine Ausdehnung der Gewerbesteuer auf die Land- und Forstwirtschaft, die zu zusätzlichen Belastungen führen würde, verfassungsrechtlich in keinster Weise geboten ist und erteilte damit diesem immer wieder aufkommenden, rein fiskalisch motivierten Gedanken eine klare Absage. Aus Sicht des DBV wird die deutsche Land- und Forstwirtschaft ohnehin in einigen steuerlichen Bereichen, besonders bei der Ökosteuer und der Agrardieselbesteuerung, im europäischen Vergleich bereits weit überdurchschnittlich belastet.

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