Erbschaftsteuerreform vor dem Durchbruch: Den berechtigten Anliegen der Bauern wird Rechnung getragen.

Laut DBV wurde bei der vergangene Woche erzielten Einigung in der Regierungskoalition dem wichtigsten berufsständischen Ziel einer ertragorientierten Bewertung statt einer Substanzbewertung Rechnung getragen. 

Hierfür musste der (sehr) lange Nachversteuerungsvorbehalt (20 Jahre) in Kauf genommen werden, der im weiteren Gesetzgebungsverfahren sicherlich kritisch hinterfragt werden muss. 


Auch beim Abschmelzmodell, das ursprünglich auf zehn Jahre angelegt war, geht es nun um 20 Jahre. Dennoch gilt es gerade beim Abschmelzmodell, die Grundlinie einer 85-prozentigen Abschmelzung anzuerkennen und nicht durch eine erneute Diskussion über Für und Wider, die möglicherweise vom BDI oder DIHK kommen könnte, das Modell insgesamt zu gefährden. 


Wichtig ist, in den Details des Abschmelzmodells aufzuzeigen, dass die Verpachtung landwirtschaftlicher Betriebe nicht zur (nicht begünstigten) Vermögensverwaltung, sondern zur landwirtschaftlichen Produktion zählt.

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