Bundesregierung macht vorzeitige Auszahlung der EU-Betriebsprämie möglich

 DBV: „Jetzt müssen die Länder den Weg vollständig freiräumen“


Nachdem die Bundesregierung die Voraussetzungen zur vollständigen Auszahlung der Betriebsprämie zum frühestmöglichen Zeitpunkt am 1. Dezember über eine Zwischenfinanzierung der EU-Mittel geschaffen hat, sind jetzt die Bundesländer gefragt, die letzten Hürden für eine frühzeitige Auszahlung aus dem Weg zu räumen. Insbesondere gilt es, die Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontrollen zeitnah abzuschließen, um als EU-rechtliche Voraussetzung nun die Betriebsprämien zum 1. Dezember auszahlen zu können. Eine Reihe von Bundesländern sieht sich dazu bereits in der Lage, andere Länder sollten diesem guten Beispiel jetzt folgen.  

Hintergrund des Vorziehens der Direktzahlungen ab dem 1. Dezember 2011 sind akute Liquiditätsprobleme in vielen landwirtschaftlichen Betrieben. Die äußerst schwierigen Erntebedingungen in diesem Jahr, zusätzliche Marktverluste durch die EHEC-Krise und äußerst ungünstige Ferkelpreise haben viele Betriebe unverschuldet in Bedrängnis gebracht.

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