Abzug von Altenteilsleistungen auch zukünftig möglich

Nach dem Protest des Deutschen Bauernverbands gegen die ursprünglich geplanten Einschränkungen im Jahressteuergesetz 2008 bleiben  die auf den Wohnteil entfallenden Altenteilsleistungen auch weiterhin steuerlich anerkannt. Bei der im Jahressteuergesetz 2008 vorgesehenen Einschränkung von Vermögens­übergaben gegen Versorgungsleistungen wurde eine Lösung gefunden, die die Besonder­heiten landwirtschaftlicher Betriebsübergaben berücksichtigt. Dadurch bleiben sinnvolle Vereinbarungen zur Erleichterung der Generationenfolge in der Land- und Forstwirtschaft weiterhin möglich, stellte der Deutsche Bauernverband (DBV) fest.

Ursprünglich sollten im Jahressteuergesetz 2008 nur noch die im Zusammenhang mit Betriebsvermögen stehenden Ver­sorgungs­leistungen begünstigt sein. 

In der Landwirtschaft besteht jedoch die Besonderheit, dass bei jeder Hofübergabe das Betriebsleiter- und das Altenteilerwohnhaus, die steuerlich dem Privatvermögen zuzurechnen sind, mit übergeben werden müssen. Mit der angestreb­ten Aufteilung der Versorgungsleistungen in abziehbare und nichtabziehbare Teile wäre der einheitliche Vorgang der Hofübergabe künstlich aufgespalten und erheblich verkompliziert worden.

  Der DBV hatte in einer Stellungnahme vor dem Finanzausschuss des Bundestages kritisiert, dass durch einen generellen Missbrauchsverdacht die Traditionen und Notwendigkeiten land- und forstwirtschaftlicher Betriebe völlig außer acht gelassen würden.

Zurück

files/bauernverband/hintergruende/Trecker_Getreidefeld.jpg