Folgende Verbesserungen konnte der Bauernverband in den Anhörungen gegenüber dem vorgesehenen Entwurf erreichen:
- Lagerdauer für Festmistzwischenlager 6 Monate, strohreiche Miste (z.B.) Pferdemist 9 Monate (Ziffer 5.4)
- Austretende Flüssigkeiten sind breitflächig auf dem Standort zu verteilen (Einhaltung der Standortbedingungen ist Voraussetzung, Ziffer 5.4). Unserer Einschätzung nach bedeutet dies, dass eine vorübergehende Ansammlung von Sicker- und Prozesswasser nicht mehr als ordnungswidrig eingestuft wird und damit ein Großteil des bei örtlich veränderbaren Anlagen entstandenen und entstehenden Konfliktpotentials beseitigt werden kann.
- Auch bei Nasssilagen keine weitergehenden Anforderungen an die Dichtigkeit von Siloanlagen vorgeschrieben (Ziffer 3.2, war im Entwurf vorgesehen)
- Höhe des Mindestfreibords bei offenen Behältern konnte von geplanten 20 cm auf 10 cm gesenkt werden (Ziffer 4.1)
- Anrechnung von Güllekanälen auf die Lagerkapazität, wenn Freiraum von mind. 10 cm bis zur Spaltenunterkante bzw. Unterkante der Lüftungsöffnung bei Unterflurabsaugung veranschlagt wird (Ziffer 4.1)