Klare Worte zur Zukunft der Milchpolitik: Es wird keine staatliche Mengenregelung mehr geben ! - Trotzdem Anstieg der Quotenpreise um 5 ct

Erstaunlich klar hat sich Bundesministerin Aigner nach ihrer Neubestellung zur Landwirtschaftsministerin geäußert: "Die staatliche Steuerung der Milchmenge ist vom Tisch", erklärte sie am Freitag 30.10. Es werde keine nationalen Aktionen geben, um die Milchmenge zu senken.Damit schließt sich die Ministerin nahtlos und eindeutig den Beschlüssen des  EU-Agrarministerrats und der Länderagrarminister an.


Diese waren in der Vergangenheit stets eindeutig gefasst, aber während des Wahlkampfs in der Öffentlichkeit nicht eindeutig kommuniziert worden.

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Ausgleichszulage wird dieses Jahr ungekürzt ausgezahlt

Als Folge des Preisverfalls auf den Agrarmärkten ist die wirtschaftliche Situation vieler landwirtschaftlicher Betriebe in Baden-Württemberg derzeit mehr als angespannt. Im be­sonderen Maße betroffen sind dabei die landwirtschaftlichen Betriebe in benachteiligten Gebieten mit ihrer Viehhaltung und Grünlandbewirtschaftung sowie den geringeren Erträgen auch auf dem Ackerland. Minister Peter Hauk hält eine besondere Unterstützung für diese Betriebe für dringend erforderlich, um die aktuelle Situation erfolgreich zu bewältigen.

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Agrarminister stellen sich hinter die Forderung des Bauernverbands zur GVO - Nulltoleranz

 Die Agrarminister der Bundesländer (außer Bayern) haben in der vergangenen Woche im Rahmen ihrer Herbstkonferenz in Eisleben die Bundesregierung aufgefordert, sich im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Veredlungswirtschaft bei der EU-Kommission für eine Beschleunigung des GVOZulassungsverfahrens und eine praxisgerechte Anwendung der Nulltoleranz-Regelung einzusetzen.


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Leichter Aufwind für den Weltmilchmarkt - Exportmärkte stabilisieren sich

 Vertreter aus Milchindustrie und Politik schätzen Milchpreise wieder optimistischer ein

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Führerschein Klasse T auch für Biomasse Transporte gültig

 Der Transport gewerblicher Biomasse vom Feld zur weiteren Verwendung ist mit der Fahrerlaubnisklasse T möglich. Das hat das Bundesverkehrsministerium auf Bemühen des Bauernverbands jetzt klargestellt. Diese Fahrerlaubnis gilt für Zugmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke.

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