Die Ergebnisse der EU-Agrarreform von 2003/2004 müssen als unveränderlicher Maßstab für den Doha-Abschluss verteidigt werden

Glaubwürdigkeit der EU in der handelspolitischen Diskussion ist gefährdet


Die zwischenzeitlich von EU-Handelskommissar Mandelson unterbreiteten Kompromissvorschläge zur Wiederbelebung der Doha-Runde gehen nach Auffassung des Deutschen und Europäischen Bauernverbandes bereits weit über das Verhandlungsmandat der EU-Kommission hinaus.



 

Angesichts des neuerlichen Versuchs, die WTO-Verhandlungen in diesem Frühjahr zum Abschluss zu bringen, bekräftigte das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV) auf seiner Sitzung am 14. April 2008 seine Forderung, die Ergebnisse der EU-Agrarreform von 2003/2004 als unveränderlichen Maßstab für den Doha-Abschluss zu verteidigen.


Die zwischenzeitlich von EU-Handelskommissar Mandelson unterbreiteten Kompromissvorschläge zur Wiederbelebung der Doha-Runde gehen nach Auffassung des Deutschen und Europäischen Bauernverbandes bereits weit über das Verhandlungsmandat der EU-Kommission hinaus. Sie warnen deshalb Bundesregierung wie auch EU-Kommission, ihre politische Glaubwürdigkeit in der Handelspolitik nicht zu verspielen.
  Die mit zunehmendem Gewicht im Welthandel auftretenden Schwellenländer müssten jetzt ernsthaft ihre Bereitschaft dokumentieren, im Industrie- und Dienstleistungsbereich ähnliche Angebote zu machen wie das die EU im Agrarbereich getan hat. Es passe keineswegs in eine Politik der Weltmarktöffnung, dass ausgerechnet jetzt Länder wie Brasilien, Argentinien, Indien und China ihre Binnenmärkte durch hohe Exportabschöpfungen oder administrativ verordnete Exportstopps vom Weltmarkt abschotten und damit zur weiteren Verunsicherung über die längerfristige Marktentwicklung bei Agrarprodukten beitragen. Mittlerweile hätten mehr als 20 Länder staatlich verordnete Exportbeschränkungen beschlossen. Vor diesem Hintergrund verbiete es sich, Vorschläge von Seiten der EU zu machen, die über die GAP-Reform 2003/2004 hinausgehen.
  Über die Definition als „sensibles Produkt“ müsse ein wirkungsvoller Außenschutz insbesondere für Produktbereiche gewährleistet werden, die durchgreifend reformiert worden sind, wie beispielsweise Zucker. Auch der Erhalt der allgemeinen Schutzklausel sei in diesem Zusammenhang vordringlich, so der DBV.
  Deutschland ist nach Aussage des DBV in besonderer Weise gefordert, den handelspolitischen Schulterschluss mit den anderen EU-Staaten, insbesondere Frankreich zu halten. Ansonsten sei nicht zu erwarten, dass es zu einem tragfähigen und auch für die deutsche und europäische Landwirtschaft akzeptablen Abschluss der Doha-Runde kommt.

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