Verkauf von Lebensmitteln unter Einstandspreis zukünftig verboten

Nachdem sich der Deutsche Bauernverband (DBV) seit Jahren für ein effektives Verbot von Verkäufen unter Einstandspreis stark gemacht hat, hat der Bundestag heute die Novelle des Gesetzes zur Bekämpfung von Preismissbrauch im Bereich der Energieversorgung und des Lebensmittelhandels beschlossen.

Nach diesem Gesetz darf der Handel grundsätzlich Lebensmittel nicht mehr unter Ein­standspreis verkaufen. Damit ist der langjährige Einsatz des DBV gegen Preisdumping-Aktionen und Verschleudern von Lebensmitteln zu nicht Kosten deckenden Preisen endlich vom Gesetzgeber anerkannt worden. Einziger Wermutstropfen: Die Verschärfung des Verbots ist zunächst befristet bis zum 1. Januar 2013.  

Bereits gestern hatte der Wirtschaftsausschuss des Bundestages dem Gesetz zugestimmt. Kurzfristig hatte der Ausschuss das Gesetz noch um eine Regelung ergänzt, welche es marktmächtigen Handels­unternehmen verbietet, für Waren oder Leistungen von kleinen und mittleren Unternehmen einen höheren Preis zu fordern, als den in den eigenen Filialen ausgelobten.

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