Liquiditätshilfedarlehen ab 1.7.2009 möglich

 

Der Bund hat auf Drängen des Bauernverbands Liquiditätshilfedarlehen der landwirtschaftlichen Rentenbank zur Stabilisierung der Liquiditätslage landwirtschaftlicher Betriebe mit insgesamt 25 Millionen Euro zinsverbilligt.

 

Es handelt sich um zinsverbilligte Kredite mit einer Laufzeit von 4 Jahren bei einem tilgungsfreien Jahr. Bewilligungen werden vermutlich bis zum 15.11. 2009 ausgesprochen werden.

 

Die Zinsverbilligung beträgt 1 % aus Bundesmitteln. Der Kredit muss voraussichtlich einen Mindestumfang von 5000 Euro haben, ein Höchstbetrag ist ebenfalls geplant. Das nähere regeln die Länder. In Nordrhein-Westfalen beträgt der Höchstbetrag zB 140.000 Euro. Es ist davon auszugehen, dass Baden Württemberg eine entsprechende Regelung anwendet.

 

Anträge können ab sofort über die Hausbank bei der landwirtschaftlichen Rentenbank gestellt werden. Eine Sonderregelung erlaubt, dass die Kredite nach Auszahlung der Betriebsprämie, bis zum 30.12.2009, in Höhe von 70 % der Betriebsprämie im Rahmen einer Sondertilgung getilgt werden können. Für den Kreditanteil mit dieser Sondertilgung gibt es statt 1 % dann 3 % Zinsverbilligung, was dazu führt, dass für diesen Kreditanteil bis zum 30.12.2009 bei einem heutigen Zinssatz der Rentenbank von rund 3 % keine Zinsen zu zahlen sind. Es handelt sich also um ein zinsfreies Darlehen in Höhe von 70 % der Betriebsprämie von etwa einem halben Jahr.

 

Die Abwicklung über die Hausbank soll gewährleisten, dass die Absicherung der Darlehen gewährleistet ist. Verluste als Vorraussetzung für das Darlehen müssen nicht nachgewiesen werden.  Nähere Informationen gibt es unter  www.rentenbank.de.

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