Landwirtschaftliche Anhänger können auch weiterhin versicherungsfrei bleiben
Überzogen bürokratische EU Vorgabe konnte vernünftig in Deutsches Recht umgesetzt werden
Der vorgesehene Weg verhindert, dass eine neue finanziell und bürokratisch belastende Versicherungspflicht auf die Land- und Forstwirtschaft zukommt.
„Wir erkennen ausdrücklich an, dass es der
Großen Koalition mit diesem Gesetz gelungen ist, europäisches Recht
mittelstandsfreundlich und unbürokratisch umzusetzen“, sagte
DBV-Präsident Gerd Sonnleitner. Dieses Gesetz sei ein gutes Beispiel,
dass in Deutschland doch die 1:1-Umsetzung der EU-Vorgaben in
nationales Recht möglich ist.
Der DBV hatte im Gesetzgebungsverfahren stets darauf hingewiesen, dass das EU-Recht für diese Fälle Ausnahmen von der Einführung einer Pflichtversicherung zulässt. Die Einführung einer Versicherungspflicht für landwirtschaftliche Anhänger und Arbeitsmaschinen hätte eine unnötige finanzielle und bürokratische Belastung für die Land- und Forstwirtschaft dargestellt, die mit keinerlei Nutzen für die Allgemeinheit verbunden gewesen wäre.
files/bauernverband/hintergruende/Distel_Biene.jpg