Großer Erfolg bei der Erbschaftsteuerreform

 

Am Donnerstag dem 6. November 2008, haben sich die Spitzen der Regierungskoalition auf einen Kompromiss zur Erbschaftsteuerreform geeinigt. Diese Einigung ist ein wichtiger Erfolg für den Berufsstand. Der Kompromiss berücksichtigt die wichtigsten Belange der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe und des Eigentums.


 

Aus Sicht des bäuerlichen Berufsstands sind vor allem folgende Ergebnisse hervorzuheben:

Die Bewertung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen erfolgt weiterhin unter Berücksichtigung von Ertragsgesichtspunkten und fällt damit moderat aus. Immaterielle Wirtschaftsgüter wie Milchquoten oder Zuckerrübenlieferrechte sind mit dem Besatzkapital abgegolten und werden nicht gesondert bewertet.Eine Verschonung von der Erbschaftsteuer ist nach sieben Jahren „Wohlverhalten“ (Betriebsfortführung ohne wesentliche Änderungen) zu 85%, nach 10 Jahren zu 100 % möglich, sofern eine bestimmte Lohnsumme erreicht wird. Die Lohnsummenklausel im Rahmen des „Wohlverhaltens“ gilt voraussichtlich erst für Betriebe mit mehr als zehn festen Mitarbeitern. Verpachtete Flächen, auch im Privatvermögen, werden weitgehend verschont, sofern die Pachtdauer im Übergabezeitpunkt höchstens noch 15 Jahre beträgt. Selbst genutztes Wohnungseigentum (auch in der Landwirtschaft) von Ehegatten bleibt insgesamt erbschaftsteuerfrei; bei Kindern bis zu einer Wohnfläche von 200 m². Bedingung ist; dass das Wohnhaus 10 Jahre lang tatsächlich selbst genutzt wird.


Diese Erfolge sind dem Einsatz der CSU und der CDU, aber auch der Kompromissbereitschaft der SPD zu verdanken.

Eine abschließende Bewertung der Erbschaftsteuerreform ist erst bei Vorliegen der Gesetzestexte möglich, mit deren Erscheinen noch im Laufe dieser Woche gerechnet wird.

Eine Verabschiedung im Bundestag ist für die letzte Novemberwoche und im Bundesrat in einer Sondersitzung am 12. Dezember 2008 vorgesehen, so dass ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2009 möglich ist.

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