Führerschein L jetzt bis 40 km/h

Der Bundesrat hat am Freitag Erleichterungen bei der Fahrerlaubnis beschlossen. Zum einen gibt es künftig einen rechtssicheren Einsatz von selbstfahrenden Futtermischwagen mit den Fahrerlaubnisklassen L bzw. T. Zum anderen wird die Höchstgeschwindigkeit im Rahmen der Fahrerlaubnisklasse L von 32 auf 40 km/h  ausgeweitet

Positiv dabei ist aus Sicht des Bauernverbandes vor allem, dass künftig mit der
Fahrerlaubnis Klasse B (Autoführerschein) auch das Führen von Fahrzeugen der
Fahrerlaubnisklasse L möglich ist, also von land- und forstwirtschaftlichen
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von
nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern,
wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden.

Dies ist vor allem von Bedeutung für den Einsatz ausländischer
Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft, wenn sie im Besitz der
Fahrerlaubnisklasse B sind oder bei Familienangehörigen, die in der Landwirtschaft mithelfen ohne dass der Führerschein T vorhanden ist.

Zurück

files/bauernverband/hintergruende/Trecker_Feld.jpg