Zukünftig sind Kombibelege bei der Anwendung von Tierarzneimitteln möglich
Um den verschiedenen Dokumentationsverfahren in der Praxis gerecht zu werden, wurden zwei jetzt beschlossene Varianten von Kombibelegen entwickelt, die der Tierarzt künftig nutzt, wenn er Tierarzneimittel an den Landwirt abgibt. Beide Vorlagen können sowohl elektronisch als auch handschriftlich ausgestellt werden.
Kombibeleg 1 ist bei der Abgabe eines Arzneimittels auszufüllen, Kombibeleg 2 bei der Abgabe mehrerer Arzneimittel. Der Aufwand für den Tierhalter durch die Verwendung des Kombibelegs wird deutlich reduziert, ohne dass wichtige, gesetzgeberisch geforderte Daten verlorengehen.
Diese Dokumentation mit dem
Kombibeleg lösen die bürokratisch aufwendigen Doppelaufzeichnungen ab,
die in vielen Betrieben aufgrund der getrennten Verantwortlichkeiten
zwischen Tierarzt und Landwirt an der Tagesordnung gewesen sind. Eine Verordnung, die 2007 in Kraft trat, brachte die
Voraussetzung, um den lange vom Berufsstand geforderten Kombibeleg
umsetzen zu können.