Pflanzenschutzrichtlinie der EU ist deutlich entschärft - Pflanzenschutz bleibt möglich

Mit der am 13. Januar 2009 vom EU Parlament beschlossenen neuen Pflanzenschutzrichtlinie ist die Arbeit des Bauernverbands erfolgreich bestätigt worden. Noch nach den Abstimmungen des Umweltausschusses im EU Parlament hatte es danach ausgesehen, dass über 80 % der Mittel im Acker, Gemüse- und Sonderkulturbereich aus dem Verkehr gezogen würden. 

Das ursprünglich drohende Verbot zum Beispiel großer Teile der Azole (Fungizide) ist vom Tisch . Die Mittel bleiben zugelassen bis Ende der Zulassungsfrist.

 

Die EU - Kommission ist dem Bauernverband gefolgt und hat mit dem nun auch im EU Parlament beschlossenen Kompromiss Augenmaß bewiesen. Auch dem Verbraucherschutz wurde Rechnung getragen. Beim Auslaufen von Mitteln die krebserregend sein könnten, oder die Möglichkeit bestünde in den Hormonhaushalt des Menschen einzugreifen oder schwer abbaubar sind, werden die Zulassungen nicht mehr verlängert.


Der ursprüngliche Gedanke, einige Mittel sofort zu verbieten, was einen vernünftigen Fungizideinsatz nicht mehr erlaubt hätte, ist damit vom Tisch. Es ist aber davon auszugehen, dass bis  zum Jahr 2017 eine große Anzahl von Mitteln durch unbedenklichere Mittel ersetzt werden wird.

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