Health Check darf keine vorgezogene Agrarreform werden

Der Deutsche Bauernverband (DBV) will die Reform der EU-Agrarpolitik im Zeitraum 2005 bis 2013 fortführen und lehnt weitere Kürzungen über eine höhere Modulation bzw. über eine größenabhängige Staffelung der Direktzahlungen ab.

Diese Grundsatzposition bekräftigte das DBV-Präsidium in seiner Sitzung am 20. Mai 2008 in einer Erklärung zur Vorlage der Verordnungsvorschläge zum Health Check. In der Agrarpolitik habe es mit der Entkopplung und Cross Compliance einen Systemwechsel gegeben, der den Landwirten viel abverlangen würde. Die Direktzahlungen seien entscheidend für die Einhaltung hoher europäischer Standards im Umwelt-, Natur- und Tierschutz. Pläne für größenbezogene Obergrenzen und Untergrenzen bei den EU-Direktzahlungen werden vom DBV daher strikt abgelehnt. Die vorhandenen Mittel in der zweiten Säule müssten konsequent zur ökonomischen Stärkung der aktiven landwirt­schaft­lichen Betriebe im ländlichen Raum eingesetzt werden, schlug der DBV stattdessen vor. Er machte auf die gesellschaftlichen Leistungen der Landwirte beim Schutz der natürlichen Ressourcen und bei der Pflege der Kulturlandschaft aufmerksam.


  Gerade im Hinblick auf die volatiler gewordenen Agrarmärkte bräuchten die Landwirte dringend  Planungssicherheit und politische Verlässlichkeit, erklärte der DBV. Daher müsse die EU-Agrarreform aus dem Jahr 2003 in inhaltlicher wie finanzieller Hinsicht wie zugesagt bis 2013 Bestand haben. Gleichzeitig müssten mit dem Health Check Vereinfachung in der EU-Agrar­politik vorangetrieben werden. Vor allem bei Cross Compliance bestehe weiter dringender Bedarf nach einer Entschlackung des Kontrollumfanges. Die Aufnahme weiterer Prüfbereiche werde strikt abgelehnt, da sie in keinem Kosten-Nutzen-Verhältnis stünden. In diesem Zusam­menhang weist der DBV darauf hin, dass die komplizierten Vorgaben für das Antrags­verfahren und auch für die Cross-Compliance-Kontrollen die Betriebe erheblich belasten. Die Landwirte fühlten sich einer unverhältnismäßigen Bürokratielast ausgesetzt. Schon geringfügige formale Fehler könnten zu drastischen Prämienkürzungen führen.  

Für den Milchmarkt forderte der DBV klare Perspektiven. Im Hinblick auf das Auslaufen der Milchquotenregelung 2015 müssten Begleitmaßnahmen vorgelegt und von der EU mit Finanzmitteln untersetzt werden.
  Die Gewährleistung der Versorgungssicherheit bei Nahrungsmitteln und (Bio-) Energie unter Einhaltung hoher Nachhaltigkeitsstandards werde weiter an Bedeutung gewinnen. Daher verlangte der DBV von der EU-Kommission, nach Umsetzung des Health Check Konzepte eine starke erste und zweite Säule der EU-Agrarpolitik über 2013 hinaus zu erarbeiten.

Hier finden Sie eine Stellungnahme des DBV zu diesem Thema als pdf Datei

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