Handwerk und Landwirtschaft gemeinsam: Echte Entlastung bei Erbschaftsteuer muss kommen

Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Gerd Sonnleitner, und der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Otto Kentzler, haben sich in einem gemeinsamen Brief an Bundeswirtschaftsminister Michael Glos und Bundes­land­wirt­schafts­minister Horst Seehofer gewandt und Vereinfachungen bei der anstehenden Erb­schaft­steuerreform für Handwerk und Landwirtschaft vorgeschlagen.

Die Präsidenten von Bauernverband und Handwerkerverband plädieren dafür, auf die komplizierte Ab­schmelzung des Abzugsbetrages zu verzichten, um dadurch für eine Vielzahl von Betrieben von vornherein einen unnötigen Bewertungs- und Verwaltungsaufwand zu verhindern, so dass ein erheblicher Vereinfachungseffekt erzielt werden könnte.


  In dem Brief anerkennen die Präsidenten der beiden Wirtschaftsverbände, dass es voraussichtlich nicht zu einer höheren Erbschaftsteuerbelastung des Handwerks und der Landwirtschaft der tragenden Säulen des deutschen Mittelstands kommen werde, da der Gesetzentwurf eine Entlastung fortgeführter Betriebe vorsehe. Allerdings sehen die beiden Präsidenten neben dem Nachbesserungsbedarf in Detailfragen noch Handlungsbedarf beim Abzugsbetrag, der sowohl für die Landwirtschaft als auch für das Handwerk erhebliche Vereinfachung bringen könnte. So ist im Gesetzentwurf ein Abzugsbetrag von 150.000 Euro vorgesehen, der den Betrieben wie der Finanzverwaltung aufwändige Wertermittlungen sowie Bürokratie- und Kontrollaufwand erspart. Dieser Abzugsbetrag wird jedoch im Rahmen eines kaum nachvollziehbaren Verfahrens „abgeschmolzen“, so dass dadurch ein Großteil der Vereinfachungswirkung wieder eingebüßt würde. Dadurch würde bei vielen Betrieben, auch kleineren, entgegen der Gesetzesbegründung doch eine aufwendige Wertermittlung und Überwachung notwendig.  


Zudem kritisieren Handwerk und Bauernverband die langen „Behaltensfristen“, die für handwerkliche Betriebe 15 Jahre und für landwirtschaftliche Betriebe sogar 20 Jahre betragen sollen. Die Präsidenten weisen darauf hin, dass durch diese überlange Ver­haftungsregelung die betriebsnotwendigen Umstrukturierungen fast eine gesamte Gene­ration lang eingeschränkt und erschwert seien. Die gegenüber dem bisherigen Recht Verdreifachung bzw. Vervierfachung der Bestandserhaltungspflicht treffe besonders stark Familienunternehmen, die nicht durch erbschaftsteuerliche Regelungen in ihrer positiven Weiterentwicklung behindert werden sollten. Bereits die im ursprünglichen Abschmelzmodell vorgesehene 10-Jahresfrist, die eine Verdopplung gegenüber der heutigen Regelung darstelle, hätte für viele Betriebe eine große Belastung bedeutet.


  Sonnleitner und Kentzler wandten sich in dieser Angelegenheit auch an den bayerischen Finanz­minister Erwin Huber, da in Bayern fast ein Viertel des gesamtdeutschen Erbschaft­steuer­aufkommens entsteht.

Zurück

files/bauernverband/hintergruende/Distel_Biene.jpg