Führerschein Klasse B und L gilt jetzt bis 40 km/h

Der Bundesrat hat am 15. Juni 2012  Erleichterungen bei der Fahrerlaubnis beschlossen. Zum einen gibt es künftig einen rechtssicheren Einsatz von selbstfahrenden Futtermischwagen mit den Fahrerlaubnisklassen L bzw. T. Zum anderen wird die Höchstgeschwindigkeit im Rahmen der Fahrerlaubnisklasse L von 32 auf 40 km/h  ausgeweitet

 

Die Regelung soll nach Verkündigung in Kraft treten. Voraussichtlich Anfang Juli 2012

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