Erleichterte Viehbewertung bleibt auch weiterhin möglich
Tiere des Anlagevermögens wie beispielsweise Zuchtsauen und Milchkühe können weiterhin entsprechend den bisherigen Grundsätzen der Viehbewertung bewertet werden.
Durch großen Einsatz konnte der Bauernverband bereits während der letztjährigen Beratungen zur Unternehmensteuerreform die politische Zusage erreichen, dass die bewährte Viehbewertung trotz geänderter Bewertungsgrundsätze weiterhin anwendbar bleiben soll.
Dadurch bleibt sowohl die Vereinfachung durch die mögliche Gruppenbewertung nach Richtsätzen als auch eine realitätsgerechte Abschreibedauer erhalten. Der Erhalt dieser landwirtschafts-spezifischen Vereinfachungsregel kommt besonders den derzeit wirtschaftlich unter Druck stehenden Sauenhaltern und Milcherzeugern entgegen, begrüßte der DBV.