Erleichterte Viehbewertung bleibt auch weiterhin möglich

Tiere des Anlagevermögens wie beispielsweise Zuchtsauen und Milchkühe können weiterhin entsprechend den bisherigen Grundsätzen der Viehbewertung bewertet werden.


Durch großen Einsatz konnte der Bauernverband bereits während der letztjährigen Beratungen zur Unternehmensteuerreform die politische Zusage erreichen, dass die bewährte Viehbewertung trotz geänderter Bewertungsgrundsätze weiterhin anwendbar bleiben soll.

Dadurch bleibt sowohl die Vereinfachung durch die mögliche Gruppenbe­wertung nach Richtsätzen als auch eine realitätsgerechte Abschreibedauer erhalten. Der Erhalt dieser landwirtschafts-spezifischen Vereinfachungsregel kommt besonders den derzeit wirtschaftlich unter Druck stehenden Sauenhaltern und Milcherzeugern entgegen, begrüßte der DBV.


  Im Rahmen der zum 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Unternehmensteuerreform hat der Gesetzgeber die Bewertung und Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter neu geregelt. Damit stand die bislang bewährte Viehbewertung für landwirtschaftliche Betriebe auf der Kippe. Dies hätte eine gravierende Benachteiligung und Verkomplizierung für tierhaltende Betriebe bedeutet.

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