Erbschaftssteuer darf Generationswechsel in der Landwirtschaft nicht belasten

Die deutsche Land- und Forstwirtschaft braucht in der Generationenfolge eine Perspektive am Standort Deutschland. Sie ist auf eine tragfähige Belastung bei der Erbschaftsteuer angewiesen, da sie mit niedrigeren Renditen arbeiten muss und aufgrund ihrer Standortgebundenheit einer möglichen Erbschaftsteuerbelastung nicht ausweichen kann.

Die deutsche Land- und Forstwirtschaft braucht in der Generationenfolge eine Perspektive am Standort Deutschland. Sie ist auf eine tragfähige Belastung bei der Erbschaftsteuer angewiesen, da sie mit niedrigeren Renditen arbeiten muss und aufgrund ihrer Standortgebundenheit einer möglichen Erbschaftsteuerbelastung nicht ausweichen kann.Der Deutsche Bauernverband lehnt die Vorschläge zur Neubewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens nach Substanzwerten ab. Eine Unternehmensbewertung zu Substanzwerten ohne Rücksicht auf die Ertragskraft ist nicht akzeptabel, da für Betriebsnachfolger der Wert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs nicht aus der Substanz resultiert, sondern daraus, welche Erträge erzielbar sind. Deshalb geht der Vorschlag zur Bewertung land- und forstwirtschaftlichen Vermögens anhand eines „modifizierten Stuttgarter Verfahrens“ zwar in die richtige Richtung, weil dabei der Substanzwert mit dem Ertragswert kombiniert wird. Allerdings ist die im „modifizierten Stuttgarter Verfahren“ vorgesehene Ermittlung von Substanzwerten aufgrund der kaum vorhandenen Vergleichsfälle beim Grund und Boden nicht aussagekräftig und die Wertermittlung insgesamt zu aufwändig. Für den Deutschen Bauernverband ist es nicht akzeptabel, wenn künftig für jeden zu übertragenden landwirtschaftlichen Betrieb teure Sachverständigengutachten erforderlich werden, weil buchstäblich
jede Schraube einzeln bewertet werden muss. Die politisch angestrebte steuerliche Entlastung von Betriebsvermögen wird ins Gegenteil verkehrt, wenn zur Wertermittlung kostspielige und bürokratische Verfahren eingeführt werden, die den Steuerpflichtigen mehr kosten als die möglicherweise daraus resultierende Steuer.Eine verkehrswertnahe Bewertung land- und forstwirtschaftlichen Vermögens kann sachgerecht nur durch ein ertragswertorientiertes Verfahren erfolgen. Dementsprechend hat der Deutsche Bauernverband Möglichkeiten zur Fortentwicklung des aus der Bewertung gewerblicher Unternehmen stammenden „Stuttgarter Verfahrens“ aufgezeigt, mit dem dieses an die Besonderheiten der Land- und Forstwirtschaft angepasst werden kann. Das Bewertungsverfahren kommt dadurch ohne aufwändige,
streitanfällige und kostenträchtige Ermittlung des Substanzwertes aus und führt dennoch zu realistischen Ergebnissen. Diesen Ansatz gilt es nun auszuarbeiten.Darüber hinaus gilt es, besonderes Augenmaß bei der Besteuerung von land- und forstwirtschaftlich genutztem Grund und Boden zu zeigen. Unverhältnismäßig hohe Steuerlasten gefährden die Substanz der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe. Durch eine erbschaftsteuerliche Mehrbelastung land- und forstwirtschaftlichen Vermögens wird nicht nur die Generationenfolge, sondern auch die breite Streuung an Grund und Boden in der Bevölkerung gefährdet, da viele Eigentümer im Erbfall zur Veräußerung eines großen Teils ihrer Flächen gezwungen wären, um die Steuerschuld begleichen zu können. Aber nicht nur der Erhalt der breiten Streuung des Grundeigentums, sondern auch die zahlreichen gemein- wohlorientierten Funktionen der Land- und Forstwirtschaft, wie die Pflege und Erhaltung der Kulturlandschaft, die Versorgungssicherung bei Nahrungsmitteln und Energie, oder die Sicherung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum begründen eine steuerliche Berücksichtigung bei der Bemessung der Steuerlast. Deshalb legt der Deutsche Bauernverband weiterhin großen Wert darauf, dass die im Koalitionsvertrag angekündigte Verschonungsregelung im Falle einer zehnjährigen Unternehmensfortführung tatsächlich umgesetzt wird.

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