Eckpunkteregelung wird modifiziert und verlängert

Die Eckpunkteregelung für die Zulassung mittel- und osteuropäischer Saisonkräfte wurde für die Jahre 2008 und 2009 verlängert. Damit wird sichergestellt, dass landwirtschaftliche Betriebe weiterhin osteuropäische Saisonarbeitskräfte einsetzen können, auch wenn Deutschland die Arbeitnehmerfreizügigkeit vorläufig nicht einführt und seine Grenzen gegenüber Arbeitnehmern aus Osteuropa weiterhin verschlossen hält.

Vom Deutschen Bauernverband (DBV) und dem Gesamtverband der Deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände konnte durchgesetzt werden, dass in Arbeitsagenturbezirken, in denen die Arbeitslosenquote im Oktober 2007 mindestens 20 Prozent unter dem Bundesdurchschnitt gelegen hat, anstatt 80 jetzt 90 Prozent der im Jahr 2005 zugelassenen mittel- und osteuropäischen Saisonarbeitskräfte ohne Arbeitsmarktprüfung bewilligt werden. Zum einen wird damit in vielen Arbeitsagenturbezirken die Realität abgebildet. Zum anderen wurde erreicht, dass die bisherigen Regelungen bei der Umsetzung der Eckpunkteregelung weiterhin gelten. Dies betrifft nicht nur die Kleinbetrieberegelung, sondern auch die Vorgehensweise bei Flächenerweiterung oder der Härtefallregelung. Gleichfalls positiv zu werten ist, dass die Bundesagentur für Arbeit eine Vermittlungsabsprache mit der bulgarischen Arbeitsverwaltung über die Vermittlung bulgarischer Saisonkräfte für die Landwirtschaft und den Gartenbau zügig treffen wird. 

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