Derzeit gibt es keine Alternative zur betäubungslosen Ferkelkastration

Der Deutsche Bauernverband lehnt eine Änderung des Tierschutzgesetzes ab, das die betäubungslose Ferkelkastration verbieten möchte, da bisher keine praxisgerechten Alternativen bestehen. Die derzeitigen Forschungen, die von der Züchtung, über die Betäubung, den Einsatz von Schmerzmitteln bis hin zur Immuno­kastration reichen, sind noch lange nicht beendet und weit von einer praxis­tauglichen Anwendung entfernt.

Auch bei der vom Tierschutzbund empfohlenen und in diesem Monat bei Neuland eingeführten Inhalations­narkose gibt es erhebliche Bedenken. Danach soll das Ferkel vor der Kastration mit einem Narkosegas (Isofluran) betäubt werden, das mit Hilfe einer aufwändigen Apparatur vom Tierarzt verabreicht wird. Zusätzlich soll ein Schmerzmittel eingesetzt werden.

Unzureichend geprüft ist beispielsweise, ob die Anwender bei einem Dauereinsatz ausreichend vor dem Betäubungsgas geschützt sind.

Auch ist das Betäubungsgas nicht für Schweine zugelassen und kann deshalb allenfalls über eine Ausnahmerege­lung angewendet werden. Problematisch ist zudem, dass das Narkosemittel nur vom Tierarzt eingesetzt werden darf. Die Kosten sind erheblich und werden auf 5 € je kastriertem Ferkel geschätzt. (Anschaffung der Betäubungs­anlage ca. 10.000 €).

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